Die Haft als Zwischenstation. Polnische Zivilgefangene in Göttingen während des Zweiten Weltkriegs
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Die Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter:innen
Polnische Arbeitskräfte waren während des Zweiten Weltkriegs äußerst umfangreichen Beschränkungen und Repressionen im Deutschen Reich ausgesetzt. Diese speisten sich aus dem offenen Rassismus der nationalsozialistischen Machthaber gegenüber als „Slawen“ definierten Menschen. Polen, nach Hitlers Auffassung „von Natur aus faul“, müssten „zur Arbeit angetrieben werden“,[1] und sollten „die Sklaven des Großdeutschen Reiches werden!“[2] Diese düstere Prophezeiung vom Beginn des Krieges wurde in die Tat umgesetzt, indem die deutschen Behörden umgehend mit der Vertreibung der polnischen Bevölkerung aus den annektierten und ins Reich „eingegliederten“ Gebieten begannen und sie ab 1940 in immer gewaltsamerer Form auf das Gebiet des „Generalgouvernements“ ausweiteten. (Abb. 1 . ) Bis zu ihrer Befreiung 1945 wurden zwischen zwei und drei Millionen Polinnen und Polen zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert; außerdem mussten etwa 300.000 polnische Kriegsgefangene (oft als „Zivilarbeiter“ deklariert) hier arbeiten. (Abb. 2 . )
Dem Ziel vom Sklaventum der polnischen Bevölkerung folgend erließ das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) mit den „Polenerlassen“ vom 8. März 1940 ein Erlasspaket, durch das die polnischen Arbeitskräfte weitestgehend vom deutschen Recht ausgeschlossen und einem eigens auf sie zugeschnittenen rassistischen Sonderstrafrecht unterstellt wurden. (Abb. 3 . ) Diskriminierung und Stigmatisierung fanden auch ihren Ausdruck in der Verpflichtung der polnischen Zwangsarbeiter:innen, ein Kennzeichen mit einem großen „P“ an ihrer Kleidung zu befestigen und dieses „stets sichtbar zu tragen“.[3] (Abb. 4 . ) Darüber hinaus schränkten etliche Detailbestimmungen das alltägliche Leben der polnischen Zwangsarbeiter:innen in großem Umfang ein. Unter der Überschrift „Regelung der Lebensführung“ wurden ihnen „aus sicherheits- und volkstumspolitischen Gründen“ drastische Beschränkungen bzw. Verbote der Bewegungsfreiheit, der Wahl des Aufenthaltsortes und der Benutzung von Einrichtungen oder Vorrichtungen der technischen und gesellschaftlichen Infrastruktur im umfassendsten Sinn bis hin zum Besuch von Friseurstuben auferlegt. Ein „Verbot des näheren Umgangs mit Deutschen“ generalisierte die Verhaltensdisziplinierung.[4] (Abb. 5 . ) Die Regelungen grenzten Polinnen und Polen aus der deutschen sogenannten Volksgemeinschaft so weit wie eben möglich aus, ohne die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu gefährden. (Abb. 6 . )
Die Instrumentarien aus den „Polenerlassen“ ermöglichten es den Organen der Exekutive wie auch der deutschen Bevölkerung, die polnischen Zwangsarbeiter:innen jederzeit nach Belieben verschärfter Repression zu unterwerfen – dies umso mehr, als die Geheime Staatspolizei (Gestapo) die generelle Erstzuständigkeit für von Polinnen und Polen begangene Delikte erhielt. Damit waren die polnischen Zwangsarbeiter:innen der deutschen Strafjustiz in vielen Fällen entzogen und konnten beispielsweise ohne Gerichtsurteil in ein „Arbeitserziehungslager“ (AEL) der Gestapo eingewiesen werden. 1942 übernahm die Gestapo mit Einverständnis des Reichsjustizministers Thierack schließlich vollends die Kontrolle, indem sie die Möglichkeit einer „Offenen Urteilskorrektur“ erlangte: Polinnen oder Polen, die nach Auffassung der Gestapo von den Gerichten nicht hart genug bestraft wurden, konnte jene nachträglich verhaften und nach eigenem Ermessen bis hin zur gefürchteten „Sonderbehandlung“ – der Ermordung – bestrafen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Phantasie, sich die mit ausländischen Zwangsarbeiter:innen vollgestopften Gefängnisse im Deutschen Reich auszumalen, und es wird nicht verwundern, dass der allergrößte Teil dieser Gefangenen aus Polen und der Sowjetunion[5] stammte. Am Beispiel des Gerichtsgefängnisses Göttingen soll im Folgenden ein exemplarischer Blick auf die polnischen Gefangenen in dieser Strafanstalt geworfen werden, um im Anschluss einige Inhaftierte etwas genauer vorzustellen, damit aus Zahlen, Listen und Namen ansatzweise menschliche Schicksale entstehen.
[1] Nürnberger Prozesse Bd. 14, S. 560 ff: Geheimer Aktenvermerk von Martin Bormann über eine am 2. Oktober 1940 in Hitlers Wohnung „nach Tisch“ geführte „Unterhaltung über den Charakter des Gouvernements“ (= IMT Dok. USSR-172), online z. B. unter https://www.uni-marburg.de/de/icwc/dokumentation/icwc-datenbank/dokumente/protokolle-nuernberg/ntvol39.pdf (zuletzt aufgerufen am 25.08.2025), hier S. 427 des Dokuments.
[2] Nürnberger Prozesse Bd. 3, S. 643 f.: Bericht des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) über ein Treffen mit dem zukünftigen Generalgouverneur Frank, bei dem dieser Hitlers Weisungen bezüglich der künftigen Polenpolitik referierte, 3. Oktober 1939 (= IMT Dok. EC-344 [16]), online z. B. unter https://www.uni-marburg.de/de/icwc/dokumentation/icwc-datenbank/dokumente/protokolle-nuernberg/ntvol36.pdf (zuletzt aufgerufen am: 25.08.2025), hier S. 329 des Dokuments.
[3] Reichsgesetzblatt 1940 I, S. 555: Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums, Berlin, 8. März 1940. Dieses Dokument bildet zusammen mit neun weiteren Verordnungen und den ergänzenden Erläuterungen das Erlasspaket der „Polenerlasse“.
[4] RfSSuChddtPol, „Behandlung der im Reichsgebiet befindlichen Arbeitskräfte polnischen Volkstums“, Berlin, 10. September 1943, z. B. in: StadtA MUE Pol 18-49, online z. B. unter https://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/files/r4701-14152-2-bereiniggserlass43.pdf (zuletzt aufgerufen am 26.08.2025).
[5] Für die zivilen Zwangsarbeiter:innen aus der Sowjetunion, die sogenannten „Ostarbeiter“, erließ Heinrich Himmler am 20. Februar 1942 mit den „Ostarbeitererlassen“ (eigentlich „Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten“) ein auf dem Vorbild der „Polenerlasse“ beruhendes Erlasspaket, dass für diese Personengruppe noch schärfere Regelungen enthielt. Online z. B. unter https://eguide.arolsen-archives.org/en/archive/transferdocument/799 (zuletzt aufgerufen am 27.08.2025).
Das Gerichtsgefängnis Göttingen und ausländische Zwangsarbeiter:innen
Das Gerichtsgefängnis Göttingen befand sich am Rande der Innenstadt auf der Rückseite der Staatsanwaltschaft an der Ecke Obere-Masch-Straße/Waageplatz. (Abb. 7 . ) Nur 450 Meter entfernt, in unmittelbarer Nähe des Alten Rathauses im Stadtkern, existierte mit dem Polizeigefängnis im Keller des Stadthauses in der Gotmarstraße ein weiteres Gefängnis, in dem während des Krieges viele vorwiegend osteuropäische Zwangsarbeiter:innen einsaßen. (Abb. 8 . )
Für das Gerichtsgefängnis ist aus den Kriegsjahren 1939 bis 1945 das Gefangenenbuch für das Abrechnungsjahr 1943 (1. April 1943 bis 31. März 1944) erhalten.[6] (Abb. 9 . ) Die Gefangenenbücher für die anderen Kriegsjahre sind nicht auffindbar. Allerdings liegen in den Arolsen Archives, dem weltweit umfassendsten Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus, listenmäßige Aufstellungen der ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses Göttingen vor.[7] Dabei handelt es sich um maschinengeschriebene Kopien mit dem Titel Extract of Prison Register (Auszug aus dem Gefangenenbuch, Abb. 10 . ), die 1949 offenbar auf der Grundlage der Gefangenenbücher der Kriegsjahre auf Anforderung der alliierten Siegermächte angefertigt wurden. Sie enthalten insgesamt 784 Einträge mit Namen und weiteren Daten, die listenmäßig nach Nationalitäten und innerhalb dieser grob alphabetisch und/oder nach Datum der „Annahme“ sortiert sind. (Abb. 11 . ) Einige Personen tauchen mehrfach und mitunter in abweichenden Schreibweisen auf. Auf welcher Grundlage die Zuordnung der Gefangenen zu den Nationalitäten erfolgte, ist völlig unklar; die ursprünglichen Gefangenenbücher weisen, wie das erhaltene Buch für das Abrechnungsjahr 1943 zeigt, keine entsprechenden Angaben auf.[8]
Den Angaben dieser Listen zufolge waren fast drei Viertel der ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses osteuropäischer Herkunft. (Abb. 12 . ) Allein die polnischen Gefangenen machten knapp die Hälfte der ausländischen Insass:innen aus. Vergleicht man diese Angaben mit den vorliegenden – unvollständigen – Zahlen zu ausländischen Zwangsarbeiter:innen in Südniedersachsen,[9] zeigen sich neben einigen Übereinstimmungen auch augenfällige Unterschiede. Dies gilt insbesondere für die Zwangsarbeiter:innen polnischer Herkunft, die prozentual im Gerichtsgefängnis fast doppelt so häufig anzutreffen waren wie „draußen“ – ein deutlicher Hinweis auf das Ausmaß der Repression, das polnische „Zivilarbeiter“ traf. Demgegenüber sind die Zwangsarbeiter:innen aus der Sowjetunion, die noch schärferen Strafvorschriften unterlagen, im Gerichtsgefängnis unterrepräsentiert. (Abb. 13 . ) Ein fast identisches Bild ergibt sich, wenn man die Nationalität von Zwangsarbeiter:innen, die als Patient:innen in südniedersächsische Einrichtungen der Gesundheitsversorgung eingeliefert wurden, mit der Verteilung aller Zwangsarbeiter:innen in der Region vergleicht.[10] (Abb. 14 . )
Ein Blick auf die Gründe für diese bemerkenswerte Übereinstimmung in den Diskrepanzen führt etwas tiefer in die Situation der zur Zwangsarbeit verpflichteten Menschen aus Osteuropa im Reich ein. In Bezug auf die polnischen Zwangsarbeiter:innen ist es hier wichtig, sich die Chronologie des Zwangsarbeitseinsatzes im Deutschen Reich zu vergegenwärtigen. Polinnen und Polen mussten im Schnitt deutlich länger Zwangsarbeit leisten als Personen aus der Sowjetunion; die Gefahr, während des unfreiwilligen Aufenthalts festgenommen zu werden, war entsprechend größer. Außerdem bildeten polnische Zwangsarbeiter:innen die Personengruppe, die als erste dem neu geschaffenen Sonderstrafrecht ausgesetzt war. Damit waren sie sowohl in ihrer persönlichen Sicherheit als auch in ihrer Gesundheit – welche zudem in Wechselwirkung miteinander standen – stärker gefährdet als andere. In der ersten Kriegsphase ging es auch darum, das Regime verschärfter Repression gegen „Slawen“ kompromisslos zu etablieren. Der Nachschub an Arbeitskräften aus den besetzten Ländern schien unbegrenzt, das Deutsche Reich schien Europa auf Dauer zu beherrschen, Rücksicht auf die Arbeitskrafterhaltung der ins Reich gelockten und deportierten „Untermenschen“ schien unnötig. Erst mit dem für Nazideutschland zunehmend ungünstigeren Kriegsverlauf bekam die Erhaltung der Arbeitskraft auch in Bezug auf die osteuropäischen Zwangsarbeiter:innen mehr Gewicht, manche drastischen Regelungen erfuhren leichte Abmilderungen.
Die Unterrepräsentation von Zwangsarbeiter:innen aus der Sowjetunion im Gerichtsgefängnis Göttingen dürfte hingegen andere Ursachen haben als ihr im Vergleich zum allgemeinen Einsatz niedrigerer Anteil an Patient:innen in den südniedersächsischen Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung. Sowjetische Zwangsarbeiter:innen galten bei den deutschen Unternehmen – ob zu Recht oder zu Unrecht – als arbeitswillig und leicht zu führen.[11] Möglicherweise boten sie den überwachenden Instanzen einfach weniger Anlass einzugreifen. Ihr Zugang zur deutschen Gesundheitsversorgung hingegen war infolge ihrer generellen Diskriminierung und aus finanziellen Gründen deutlich erschwert, so dass sie hier eher selten erschienen.
[6] NLA HA Hann 86a Göttingen acc 75/85 Nr. 1, online unter https://collections.arolsen-archives.org/de/search/topic/1-2-2-1_4392000?s=G%C3%B6ttingen (zuletzt aufgerufen 27.08.2025). Das Buch enthält neben den Namen der Gefangenen eine laufende Nummer, Tag und Uhrzeit der „Annahme“ und des „Austritts“ der Personen, zum „Austritt“ auch dessen Grund, sowie Angaben zu Geburtstag und -ort, zur Vollstreckungsbehörde, zur Strafart und sehr selten zu Instanz und Datum der Strafentscheidung.
[7] Scans dieser Listen sind online verfügbar unter https://collections.arolsen-archives.org/de/search/topic/1-2-2-1_8183000?s=gerichtsgef%C3%A4ngnis%20g%C3%B6ttingen (zuletzt aufgerufen 28.08.2025). Es handelt sich um 196 Scans (einschließlich Rückseiten; S. 14–20).
[8] Bei den 199 als „Russian“ (Russen) gelisteten Personen erfolgte in 131 Fällen eine nachträgliche handschriftliche Eintragung, der diese Personen als „Ukrainian“ (Ukrainer) auswies. Weitere Angaben zu den Gefangenen enthalten neben der laufenden Nummer Einträge zu Geburtstag und -ort, Gefangenennummer, (sehr selten) nächsten Angehörigen, Strafart oder -dauer, Datum der Ankunft, Datum des Abgangs und Zielort sowie gelegentlich zur einliefernden Institution, zum Strafvorwurf oder im Feld „Remarks“ (Bemerkungen) zu Sonstigem.
[9] Grundlage hierfür ist eine vom Autor erstellte personenbezogene Datenbank zu NS-Zwangsarbeit in Südniedersachsen mit aktuell 18.643 Datensätzen, ergänzt um die Zahlen bei Tollmien, Cordula: „In Göttingen befinden sich etwa 6.000 ausländische Arbeiter“ – NS-Zwangsarbeiter in der Stadt Göttingen, in: Zimmermann, Volker (Hrsg.): „Leiden verwehrt Vergessen“ – Zwangsarbeiter in Göttingen und ihre medizinische Versorgung in den Universitätskliniken, Göttingen 2007, S. 81–117, hier: S. 107. Die Datenbank umfasst Personendaten aus einer Vielzahl verschiedener serieller und nichtserieller Quellen, darunter Meldebücher, Krankenversicherungsunterlagen, Nachkriegslisten usw. Aufgrund vieler Lücken im Quellenmaterial und auch wegen Zugangsbeschränkungen und -verweigerungen kann sie nicht den Anspruch erheben, die geschätzten 60.000 bis 75.000 Zwangsarbeiter:innen der Region vollständig oder repräsentativ zu erfassen, bietet aber immerhin ein aussagefähiges Datensample.
[10] Vgl. Siedbürger, Günther: Zwangsarbeit im Gesundheitswesen. Historische und ethische Probleme am Beispiel Niedersachsen (1939–1945), (Göttinger Forschungen zur Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Bd. 1), Göttingen 2023, S. 186–189.
[11] Siehe beispielsweise den Eintrag des Rüstungskommandos Hannover im Kriegstagebuch für das 1. Quartal 1944, S. 32: „Die Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen werden seitens der Betriebe mit Vorliebe beschäftigt, da sie meistens eine gute Körperkonstitution besitzen, geschickt, arbeitswillig und bedürfnislos sind.“ BArch-MA RW 21-27/6.
Polnische Zwangsarbeiter:innen im Gerichtsgefängnis Göttingen
49 % der ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses waren polnischer Nationalität. Diese größte Gruppe soll im Folgenden genauer aufgeschlüsselt werden.[12] Die 389 analysierten Datensätze beziehen sich auf 363 Personen polnischer Herkunft.[13]
Etwas mehr als die Hälfte der polnischen Gefangenen (52,8 %) war männlichen Geschlechts. (Abb. 15 . ) Damit war der Anteil der Polinnen im Gerichtsgefängnis höher als ihr genereller Anteil in Südniedersachsen (Abb. 16 . ), es kamen also vergleichsweise mehr Frauen aus Polen in Haft, als nach ihrer Verteilung zu erwarten gewesen wäre. Auch im Vergleich zu anderen Gruppen lag der Anteil der Polinnen unter den Häftlingen im Gerichtsgefängnis über dem Schnitt. Frauen aus Polen waren offenbar in besonderem Maße von Repression und Verfolgung betroffen. (Abb. 17 . )
Ein Blick auf die Geburtsdaten zeigt einen deutlichen Schwerpunkt bei den jüngeren Zwangsarbeiter:innen: Über drei Viertel aller polnischen Gefangenen gehörten den Geburtsjahrgängen 1910 bis 1919 oder 1920 bis 1928 an.[14] (Abb. 18 . ) Im Vergleich zum Alter ausländischer Zwangsarbeiter:innen aller Nationalitäten in Südniedersachsen zeigt sich eine grundsätzliche Übereinstimmung der Altersstruktur mit dem kleinen Unterschied, dass der Schwerpunkt auf den Jahrgängen 1914 bis 1923 bei den Gefangenen noch markanter ist. (Abb. 19 . )
Nur minimale Unterschiede liegen hingegen in der Altersstruktur der polnischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses Göttingen verglichen mit derjenigen der erkrankten ausländischen Zwangsarbeiter:innen aller Nationalitäten (zum Zeitpunkt ihrer Einlieferung in eine Institution der Gesundheitsversorgung) vor. (Abb. 20 . ) Zwangsarbeiter:innen eines bestimmten Alters, insbesondere wenn sie aus Polen kamen, waren offenbar in gleichem Maße durch Verfolgung und Krankheit gefährdet.
Setzt man das Alter der polnischen Gefangenen in Bezug zu ihrem Geschlecht, zeigt sich, dass die weiblichen Gefangenen einen Schwerpunkt in den Geburtsjahrgängen 1921 bis 1925 haben, während dieser bei den männlichen Gefangenen auf den Jahrgängen 1916 bis 1920 liegt. (Abb. 21 . ) Dementsprechend liegt der Anteil derjenigen Gefangenen, die bei ihrer Einlieferung zwischen 18 und 21 Jahren alt waren, bei den Frauen aus Polen deutlich höher als bei den Männern. (Abb. 22 . ) Polnische Zwangsarbeiterinnen waren also nicht nur der Repression durch deutsche Verfolgungsinstanzen stärker ausgesetzt als andere Gruppen, es traf sie auch besonders oft in jugendlichem bis jungem Alter.
Leider liegen nur für 67 der 389 Datensätze Angaben zur Ankunft im Gerichtsgefängnis vor. Um zu untersuchen, in welchem Jahr die Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter:innen ihren Höhepunkt erreichte, ist es daher unumgänglich, die Angaben zu den Abgängen zu betrachten.[15] Hier zeigt sich, dass die Repression mit dem Eintreffen einer nennenswerten Zahl von Polinnen und Polen in Südniedersachsen im Jahr 1940 in die Höhe schoss, sich im darauffolgenden Jahr noch einmal erheblich steigerte und anschließend auf diesem hohen Niveau verharrte, bevor sie in den letzten beiden Kriegsjahren deutlich abfiel: (Abb. 23 . ) Nun nahmen Erhalt und Ausnutzung der Arbeitskraft an Bedeutung zu und es griff vielleicht auch schon eine gewisse Sorge vor Bestrafung durch die Alliierten im absehbaren Fall der Kriegsniederlage um sich.
[12] In die folgende Analyse flossen neben den 380 Einträgen aus den Listen der Arolsen Archives neun weitere Datensätze ein: Drei finden sich im einzigen erhaltenen Gefangenenbuch, sind aber nicht auf den Nachkriegslisten vermerkt. (Die Zuordnung zur polnischen Nationalität ergab sich hier in zwei Fällen durch den Abgleich mit meiner Datenbank, im anderen Fall erfolgte sie aufgrund des Namens und des Geburtsortes.) Die sechs weiteren Datensätze erhielten Vermerke über die Haft im Gerichtsgefängnis Göttingen in anderen Quellen (Meldedaten, Krankenversichertenkarten, Angaben zu Häftlingstransporten etc.).
[13] Über 18 Personen lagen zwei, über vier Personen sogar drei Einträge vor.
[14] Aus dem Jahrgang 1929 und jüngeren Jahrgängen gab es keine polnischen Insassen im Gerichtsgefängnisses Göttingen.
[15] Hier liegen Angaben für 384 von 389 Datensätzen vor, in zwei Fällen fehlt allerdings die Jahreszahl.
Nur für 64 Datensätze liegen Angaben für das Zu- und das Abgangsdatum vor.[16] Die Verknüpfung der beiden Daten gibt Hinweise darauf, wie lange die polnischen Häftlinge einsaßen. Helene Holomoniuk[17], die 1941 im Alter von 19 Jahren in das Gerichtsgefängnis eingeliefert wurde, erreichte mit 150 Tagen Untersuchungshaft die längste Aufenthaltsdauer aller polnischen Gefangenen, bevor sie nach Hannover (vermutlich in das dortige Strafgefängnis) überstellt wurde. Am Kürzesten, nämlich nicht einmal einen vollen Tag, blieb Johann Plucieninski im Gerichtsgefängnis: Er wurde 1941 im Alter von 44 Jahren ebenfalls in Untersuchungshaft eingeliefert und noch am selben Tag der Polizei Göttingen übergeben.
Die Durchschnittsaufenthaltsdauer betrug 34 Tage. Der aussagekräftigere Medianwert, der die „Ausreißer“ bei den Spitzenwerten nach oben und unten relativiert, liegt bei 22,5 Tagen Haftaufenthalt. (Abb. 24 . ) Deutlich kürzer ist er mit sieben Tagen in Fällen von Polizeihaft, die in der Regel den Übergang der Häftlinge in die Hände der Gestapo bedeutete. Weit über dem allgemeinen Medianwert liegt der entsprechende Wert mit 40 Tagen in Fällen von Untersuchungshaft und mit 38 Tagen bei der Angabe „Gefängnis“ (bei beiden war die nächste Station meist entweder die Polizei oder die Gestapo).
Ein Vergleich der Aufenthaltsdauer der polnischen Häftlinge im Gerichtsgefängnis mit der aller ausländischen Häftlinge dort[18] zeigt, dass Polinnen und Polen bei den höheren Werten stärker vertreten sind als die Gesamtheit an Häftlingen, sie also in der Regel länger im Gerichtsgefängnis einsaßen als andere Häftlinge ausländischer Herkunft. (Abb. 25 . )
Über die Hälfte der polnischen Gefangenen saß im Gerichtsgefängnis Göttingen entweder in Untersuchungshaft oder in „Schutzhaft“ bzw. wurde zu dieser verurteilt. (Abb. 26 . ) Aus der „U-Haft“ erfolgte meistens die Übergabe an die Polizei oder an die Gestapo; aus der „Schutzhaft“ wurden die Gefangenen von der Gestapo abgeholt oder direkt in das „Frauenlager Watenstedt“, ein AEL der Gestapo bei Salzgitter, eingewiesen.
Die Zielorte bzw. Institutionen, an die die polnischen Zwangsarbeiter:innen aus der Haft im Gerichtsgefängnis im weiteren Verlauf übergeben wurden, sind relativ vielfältig (in Klammern die Anzahl der davon betroffenen Häftlinge):
- „Stapo“ oder „Stapo abgeholt“ (114),
- „Polizei abgeholt“ oder „Polizei übergeben“ (71),
- AEL Watenstedt (43),
- Strafgefängnis Hannover (30),
- einzelne Ortsnamen (58), darunter Hannover (20) und Göttingen (13),
- andere Strafanstalten bzw. Straflager (19),
- „unbekannt“ (19),
- andere Polizeigefängnisse (11),
- „entlassen“ (6),
- Konzentrationslager (KZ) (4),
- Sonstige (14). (Abb. 27 . )
Dies zeigt erneut die überragende Bedeutung der Gestapo (zusammen mit den sonstigen Polizeigliederungen) bei der Verfolgung der polnischen Zwangsarbeiter:innen. Nimmt man die meist recht kurze Haftdauer (Median 22,5 Tage) und die weiteren Stationen der polnischen Häftlinge hinzu, wird deutlich, dass das Gerichtsgefängnis in erster Linie als Durchgangsstation vor der „Zuführung“ zu einer härteren Strafart (sehr oft unter Regie der Gestapo) fungierte.
Welche spezifischen Übertretungen wurden den Zwangsarbeiter:innen nun zur Last gelegt? Bei gut einem Drittel der polnischen Insassen (35 %) enthalten die Akten keine Aussage zu dieser Frage.[19] Unter den verbleibenden Fällen liegen „Arbeitsverweigerung“ und „Arbeitsvertragsbruch“[20] mit zusammen 26 % im oberen Bereich. (Abb. 28 . ) Somit bezieht sich ein gutes Viertel unmittelbar auf die erzwungene Arbeit – und damit deutlich mehr, als der Anteil dieser beiden Delikte bei der Gesamtheit der ausländischen Gefangenen ausmacht (15 %). (Abb. 29 . ) Diebstahl und Hehlerei haben mit zusammen 20 % ebenfalls einen höheren Wert, der sich gewiss aus der materiellen Notlage der Zwangsarbeiter:innen erklärt. Frauen treten unter den polnischen Gefangenen nur beim Diebstahl in nennenswerter Zahl in Erscheinung,[21] alle anderen angeführten Delikte werden fast ausschließlich polnischen Männern zur Last gelegt. Da fast die Hälfte der polnischen Insassen des Gerichtsgefängnisses jedoch aus – häufig sehr jungen – Frauen bestand, haben sich die Strafverfolgungsbehörden offenbar häufig die Mühe erspart, für diese einen konkreten Strafvorwurf anzuführen.
[16] Eigentlich für 66 Datensätze, zwei Einträge sind jedoch offensichtlich fehlerhaft (Abgangsdatum liegt vor Zugangsdatum) und somit nicht verwertbar.
[17] Die Schreibweise der Namen ist den zumeist von Täterseite angefertigten Dokumenten entnommen und weicht daher oft von der originären polnischen Schreibweise ab.
[18] Die Angaben für die Gesamtzahl ausländischer Häftlinge beruhen auf einer Auswertung von Thomas Küntzel, die er auf dem Workshop „Die ehemalige JVA – ein Gebäude mit viel(en) Vergangenheit(en)“ am 22. Februar 2025 im Städtischen Museum Göttingen vortrug. Ich danke ihm für die Genehmigung zur Verwendung der Daten.
[19] In der Gesamtheit der Einträge für alle ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses liegt diese Quote mit 64 % sogar fast doppelt so hoch. Die Datensäule für „Keine Angabe“ wurde für eine bessere Übersichtlichkeit nicht in das Diagramm aufgenommen.
[20] Das Delikt des „Arbeitsvertragsbruchs“ meinte in aller Regel einen ungenehmigten Wechsel des Zwangsarbeitsplatzes. Jede Veränderung des Einsatzortes von Zwangsarbeiter:innen musste vom Arbeitsamt genehmigt werden.
[21] Aber auch hier sind Polen noch zweieinhalb Mal so oft vertreten wie Polinnen.
Schicksalsskizzen
Auf der Grundlage einer erweiterten Quellenbasis möchte ich im Folgenden anhand von sechs kurzen Beispielen die Schicksale einiger polnischer Insassen des Gerichtsgefängnisses, die in den Häftlingslisten angeführt werden, umreißen.
Ein Beispiel für die vielen Polinnen, die in sehr jungem Alter zum „Arbeitseinsatz“ in Südniedersachsen gezwungen wurden und die sich hier bald als Häftlinge im Gerichtsgefängnis Göttingen wiederfanden, ist Barbara Stępien.[22] Sie wurde am 4. oder am 8. September 1927 in Łódź (Lodz)[23] geboren. 1942 wurde sie nach Göttingen verschleppt, wo die Gestapo sie im Frühjahr 1943 in „Schutzhaft“ nahm. Nach fünf Tagen im Gerichtsgefängnis Göttingen[24] lernte die 15-jährige Polin die Verhältnisse im berüchtigten AEL Watenstedt kennen. Den dort ausgeübten Terror überstand sie offenbar, denn am 3. September 1943 kam sie aus Göttingen in das Dorf Reinhausen, wo sie als „Hausgehilfin“ arbeiten musste. Fünf Monate später wurde Barbara Stępien, inzwischen 16 Jahre alt, aus unbekannten Gründen in Polizeihaft genommen und erneut ins Göttinger Gerichtsgefängnis eingeliefert. Nach zwei Tagen Haft holte die Gestapo sie am 14. Februar 1944 von dort ab[25] und ließ sie in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück bringen, wo sie bis zur Befreiung 1945 inhaftiert blieb. (Abb. 30 . ) Am 2. Februar 1996 starb Barbara Stępien im Alter von 69 Jahren.[26]
Bereits im Sommer 1941 saß Bronisław Mazurek, Jahrgang 1915, im Gerichtsgefängnis Göttingen in Untersuchungshaft. Vor dem Amtsgericht Göttingen wurde er wegen Arbeitsvertragsbruchs angeklagt. Am 19. August 1941 holte die Gestapo ihn ab. Soweit die Informationen aus der Nachkriegsliste.[27] Aus anderen Quellen ist Weiteres zu erfahren: Mazurek wurde am 19. März 1915 im Kreis Opatów geboren. Vor seiner Verhaftung hatte er schon mindestens an zwei Stationen im Kreis Göttingen Zwangsarbeit verrichten müssen, zunächst im Dorf Groß Lengden, ab dem 25. Mai 1941 dann bei August Schlote in Klein Lengden. Ob dieser Wechsel ohne Genehmigung durch das Arbeitsamt erfolgt war und dies den Grund für die Verhaftung Bronisław Mazureks wegen Arbeitsvertragsbruchs bot oder ob er sich unerlaubt vom Zwangsarbeitsplatz bei Schlote verabschiedet hatte, ist ebenso unbekannt wie der weitere Strafverlauf nach dem 19. August 1941. Zwei Sommer darauf jedoch, am 19. Juli 1943, wurde der Pole als „landwirtschaftlicher Arbeiter“ bei Hinterthür in Niedernjesa angemeldet. Von dort wurde er sieben Monate später, am 27. Februar 1944, nach Göttingen abgemeldet mit der Bemerkung: „in Haft“. Diese zweite Haftzeit Mazureks ist in der Nachkriegsliste über die ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses Göttingen nicht vermerkt, und nun geben auch die regionalen Quellen keine Auskünfte mehr. Er muss aber erneut der Gestapo in die Hände gefallen sein, die ihn dieses Mal in das AEL Lahde einwies. Und hier richtete sie Bronisław Mazurek am 10. Mai 1944 um 10.25 Uhr hin, indem sie ihn am Galgen erhängte. Bronisław Mazurek wurde keine 30 Jahre alt. Ob und wo sein Leichnam bestattet wurde, ist unklar.[28] (Abb. 31 . )
Zur selben Zeit wie Bronisław Mazurek saß Leokadia Wojczek im Gerichtsgefängnis Göttingen ein. Am 8. August 1941 kam sie hier in Untersuchungshaft, aus der sie erst knapp drei Monate später, am 1. Oktober 1941, entlassen und nach Hannover, vermutlich in das dortige Strafgefängnis, geschickt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die am 25. Dezember 1922 in Komarów bei Tomaszów geborene Polin 19 Jahre alt.[29] Am 26. Februar 1940 war sie mit einem „Transport poln[ischer] Gesindekräfte aus dem Kreis Zamość“ in den Landkreis Münden zu Robert Scheidemann im Dorf Landwehrhagen gekommen, wo sie Zwangsarbeit leisten musste.[30] Über die weitere Haftzeit und die anschließende Zwangsarbeit Leokadia Wojczeks in Südniedersachsen ist nichts bekannt. (Abb. 32 . , 33 . ) Im Sommer 1944 aber, am 24. Juli, wurde sie in die Landes-Heil- und Pflegeanstalt in Göttingen eingewiesen. Die Diagnose lautete „Gemütserkrankung“. Drei Wochen später wurde sie wieder entlassen. (Abb. 34 . ) Von hier ab verliert sich ihre Spur wie die so vieler Patient:innen aus psychiatrischen Anstalten dieser Jahre.[31]
Barbara Krycka gehört zu einer recht großen Gruppe von Zwangsarbeiter:innen, bei der die deutschen Behörden aufgrund ihrer geographischen Herkunft Unsicherheiten bei der Nationalitätenzuordnung zeigten: In manchen Quellen waren sie „Polen“, in anderen „Russen“, „Ostarbeiter“ oder „Ukrainer“. In der nach dem Krieg angefertigten Liste der ausländischen Gefangenen des Gerichtsgefängnisses Göttingen wird Barbara Krycka als Polin geführt. Sie wurde am 23. September 1923 in Popowicze im Kreis Kowel geboren.[32] (Abb. 35 . ) Laut Liste nahm die Gestapo sie in „Schutzhaft“ und überführte sie am 26. Mai 1943 in das AEL Watenstedt.[33]
Über die Zeit der Zwangsarbeit gibt es eine Beschreibung aus der Hand einer Schicksalsgefährtin. Leokadia Respondek, geb. Adamkiewicz beantwortete im Jahr 2001 im Rahmen der Nachweissuche für das damalige Entschädigungsverfahren einen Fragebogen des Autors.[34] Am 12. Januar 1926 in Łuczyce[35] geboren, war sie 16 Jahre alt, als sie im Frühjahr 1942 nach Duderstadt deportiert wurde. Das lief folgendermaßen ab:
„[Ich war] bei meinen Eltern […]. Der Bürgermeister unseres Dorfes hat uns nach Kowel gebracht. Aus Kowel mit dem Güterzug weiter. Das war ein großer Transport von Frauen. Wir sind zwei Wochen gefahren mit Unterbrechungen in Łódź (Desinfektion), Berlin, Wolterburg [sic!] (eine Woche). Nach Wolterburg sind Arbeitgeber gekommen (Besitzer von Gutshöfen, Fabrikvertreter), um uns abzuholen. Ich wurde nach Duderstadt gebracht zur Munitionsfabrik.“
[22] In manchen Quellen „Stempien“, „Stepien“ und „Stempin“.
[23] In den Quellen mit dem seit 11. April 1940 gültigen Namen „Litzmannstadt“ bezeichnet.
[24] Vom 14. bis zum 19. Mai 1943.
[25] Arolsen Archives, 1.2.2.1, Signatur 8183000, Land Niedersachsen - 1. Haftanstalt Emden und Aurich - 2. Gerichtsgefängnis Eschershausen - 3. Gerichtsgefängnis Gifhorn - 4. Landgerichtsgefängnis Göttingen, DocID 11337487 und DocID 11337467 (hier mit abweichendem Geburtsdatum [4.9.1924]); Reinhausen, Verzeichnis der Anziehenden [sic].
[26] Suche nach Barbara Stępien (hier mit abweichendem Geburtsdatum [8.9.1927]) in https://straty.pl/szukaj-osoby.php.
[27] Arolsen Archives, 1.2.2.1, Signatur 8183000, Land Niedersachsen - 1. Haftanstalt Emden und Aurich - 2. Gerichtsgefängnis Eschershausen - 3. Gerichtsgefängnis Gifhorn - 4. Landgerichtsgefängnis Göttingen, DocID 11337482.
[28] Verzeichnis der An- u. Abmeldungen der Gemeinde Klein Lengden, 01.10.38 bis 17.01.50; Niedernjesa, Verzeichnis der An- und Abmeldungen 01.01.1930 – 16.09.1940; Arolsen Archives, 2.1.2.1, Signatur NW 058 3 POL ZM, DocID 70690128; 2.1.2.1, Signatur NW 058 3 UNB ZM, DocID 70690144 und 1.2.2.1, Signatur 8185200, DocID 11354399.
[29] Arolsen Archives, 1.2.2.1, Signatur 8183000, Land Niedersachsen - 1. Haftanstalt Emden und Aurich - 2. Gerichtsgefängnis Eschershausen - 3. Gerichtsgefängnis Gifhorn - 4. Landgerichtsgefängnis Göttingen, DocID 11337464.
[30] KreisA GOE, LK HMÜ 424: Arbeitsamt Kassel, Nebenstelle Hann. Münden, 3. April 1940, an den Landrat des Kreises Münden: „Betr.: Einsatz poln[ischer] landw[irtschaftlicher] Gesindekräfte“.
[31] Arolsen Archives, 2.1.2.1, Signatur NI 027 9 POL ZM, Ursprüngliche Erhebung, DocID 70633995. Über die Bedeutung der Göttinger Landes-Heil- und Pflegeanstalt für die Situation ausländischer Zwangsarbeiter:innen liegen bisher keine ausreichenden Untersuchungen vor.
[32] Vermutlich handelt es sich um den Ort Popovychi (pl. Popowicze) in Wolhynien in der heutigen Ukraine, etwa 35 Kilometer südöstlich von Kowel.
[33] Arolsen Archives, 1.2.2.1, Signatur 8183000, Land Niedersachsen - 1. Haftanstalt Emden und Aurich - 2. Gerichtsgefängnis Eschershausen - 3. Gerichtsgefängnis Gifhorn - 4. Landgerichtsgefängnis Göttingen, DocID 11337480.
[34] Heute im Kreisarchiv Göttingen und in Kopie beim Autor. (Es existiert kein „Wolterburg“, evtl. ist Woltersburg (bei Uelzen) gemeint.)
[35] Luchychi, Wolhynien, 50 Kilometer nördlich von Kowel.
Im selben Transport wie sie selbst befanden sich einige andere junge Frauen aus der Region Kowel, darunter Barbara Krycka und deren zweieinhalb Jahre jüngere Schwester Jadwiga. Sie kamen zur Zwangsarbeit in die Poltewerke Duderstadt, eine große Munitionsfabrik im Aufbau, ein Zweigwerk der Poltewerke Magdeburg.[36]
„Als wir nach Duderstadt kamen, wurden wir in einem Lager neben der Fabrik untergebracht. Wir sind fotografiert worden. Unsere Fingerabdrücke wurden genommen und jeder hat eine eigene Nummer erhalten. Es gab keine Namen, nur Nummern. [Abb. 36 . ]
Das Lager bestand aus einigen Baracken. In einem Raum waren 24 Personen untergebracht. […]
In der Fabrik gab es 54 Produktionshallen. [Abb. 37 . ] Ich habe in der Halle, wo man Hülsen herstellte, gearbeitet. Ich stellte Hülsen her, machte dann Schießpulver und musste einen dünnen Draht aufspulen. Mit mir zusammen haben gearbeitet: A. Sapieja, B. und J. Krycka, A. Bartnikowska. Es gab Schichtarbeit, jeweils 12 Stunden. 15 Minuten Frühstückspause und halbe Stunde Mittagspause.“
Die Krycka-Schwestern waren denselben Lebensbedingungen ausgesetzt wie Leokadia Adamkiewicz: Anweisungen, Bewachung und Kontrolle bei der Arbeit durch den Meister, der bisweilen auch Schläge austeilte; wenig Essen, infolgedessen Hunger, der auch von dem Viertellaib Brot, den sie sich für ihren Monatslohn von elf Reichsmark kaufen konnten, nicht gestillt wurde; Holzschuhe und mitgebrachte Kleidung und nur einmal Rock und Jacke vom Werk; ständige Kontrolle durch die Kennzeichnung mit dem „OST“-Abzeichen – hier wurden sie als „Russinnen“ eingeordnet – und ihre Nummer. Leokadia Adamkiewicz kennt auch den Grund der Verhaftung ihrer Gefährtin:
„Barbara Krycka war drei Monate im Straflager, weil sie sagte: ‚Wann wird endlich dieser verdammte Krieg zu Ende gehen?‘ Das ist in Duderstadt passiert.“
Barbara Krycka überlebte den Aufenthalt im AEL Watenstedt, musste zu den Poltewerken Duderstadt zurückkehren und heiratete dort nach ihrer Befreiung am 14. Mai 1945 den Arbeiter Feliks Murdza aus Polen.[37] (Abb. 38 . )
Helena und Jan Ciździel, Mutter und Sohn, waren zu verschiedenen Zeiten ebenfalls im Gerichtsgefängnis Göttingen interniert: Jan saß 1940 wegen Arbeitsverweigerung in Untersuchungshaft, bis er am 13. Dezember von der Polizei abgeholt wurde, seine Mutter wurde gute zwei Jahre darauf von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen und am 13. Januar 1943 in das AEL Watenstedt überstellt.[38] Ihre Geschichte ist in umfangreichen Prozess- und anderen Akten überliefert und kann hier nur extrem gerafft wiedergegeben werden:[39]
Helena Ciździel kam 39-jährig mit drei Kindern (ein viertes brachte sie 1944 zur Welt) aus ihrer polnischen Heimat auf die Domäne Himmigerode (bei Sattenhausen). Hier arbeiteten während des Krieges nahezu ausschließlich polnische Zwangsarbeiter:innen. Der Domänenpächter Waldemar Wissemann rühmte sich, ein Nationalsozialist der ersten Stunde zu sein und die Partei auch in der Zeit ihrer Illegalität mit Waffen und Aktivitäten unterstützt zu haben. Auf der Domäne lebte er seinen Rassismus als „Herr im Hause“ ungehindert aus. Er misshandelte die polnischen Zwangsarbeiter:innen so sehr, dass sogar der im Ort ansonsten gefürchtete Polizeigendarm Krömke Partei für sie ergriff. Nach einem solchen Vorfall (Abb. 39 . ) floh der erst 15 Jahre alte Jan Ciździel von der Domäne, wurde aufgegriffen, verhaftet und am 28. September 1940 in das Gerichtsgefängnis Northeim gesperrt. Nach zwei Wochen wurde er ins Göttinger Gefängnis überstellt. Am 6. Dezember stellte der Reichstreuhänder der Arbeit das Verfahren gegen Jan Ciździel ein und eine Woche darauf schickte die Polizei ihn wieder auf die Domäne.
Währenddessen zeigten die Polen Wissemann beim Gendarm Krömke an. Wissemann erhielt eine Anklage von der Justiz und wurde zunächst tatsächlich schuldig gesprochen, bis Reichsjustizminister Thierack das Verfahren niederschlug. Danach rächte sich Wissemann an den Polen. Im Zentrum seines Zorns standen der junge Jan und seine Mutter Helena Ciździel, obwohl beide seit Ende 1942 nicht mehr in Himmigerode, sondern auf dem benachbarten Rittergut Riekenrode Zwangsarbeit leisteten. Wissemann sorgte für die Verhaftung der beiden. Jan Ciździel kam einige Tage ins Polizeigefängnis in Göttingen und anschließend wahrscheinlich in ein AEL oder ein KZ, während seine Mutter fünf Wochen im AEL Watenstedt überstehen musste. Bisher unbestätigten Hinweisen zufolge sollen beide Ciździels noch 1943 in das KZ Sachsenhausen eingeliefert worden sein. Bei ihrer Rückkehr nach Riekenrode hätten die zurückgelassenen kleinen Geschwister Jans ihn und die Mutter zunächst nicht wiedererkannt, so sehr seien sie vom Lager gezeichnet gewesen. (Abb. 40 . )
Wenige Tage nach der Befreiung, am 17. April 1945, wurde Jan Ciździel während einer Unterhaltung mit einem anderen befreiten Zwangsarbeiter in der Nähe der Domäne Himmigerode, vor der Tönniesmühle (Abb. 41 . ), aus der Ferne von einem Unbekannten erschossen. Es spricht vieles dafür, dass die Überzeugung seiner Geschwister zutrifft und Waldemar Wissemann finale Rache an Jan Ciździel verübte. Der Mord wurde gerichtlich nie verfolgt, die lokale Entlastungslegende besagte: „Dzizdizel [sic] soll in der Tönniesmühle beim Bandenkampf erschossen worden sein.“[5] Am 23. April 1945 bestattete man Jan Ciździels Leichnam auf dem Friedhof Seulingen, ohne dass seine Angehörigen, die zu dieser Zeit acht Kilometer entfernt im DP-Camp Duderstadt lebten, an der Zeremonie hätten teilnehmen können.[40] (Abb. 42–44 . )
Diese exemplarischen Schlaglichter auf sechs Menschen, die aus Polen nach Südniedersachsen deportiert und hier zur Arbeit für die feindlichen Besatzer ihrer Heimat gezwungen wurden, geben eine Vorstellung von den Anlässen und Kontexten einer Inhaftierung im Gerichtsgefängnis Göttingen. Allen ist gemeinsam, dass sie noch Lücken aufweisen, Fragen offenlassen und auch neue Fragen aufwerfen. Umso mehr gilt dies für die vielen Inhaftierten, über die gegenwärtig so gut wie gar nichts bekannt ist. Hier für Aufklärung zu sorgen, bleibt eine ethische Verpflichtung und eine wichtige Aufgabe für die polnische wie die deutsche Gesellschaft.
Günther Siedbürger, Juni 2026
[36] Vgl. Siedbürger, Günther: Zwangsarbeit im Landkreis Göttingen 1939–1945, S. 255–265; Hütt, Götz: Das Außenkommando des KZ Buchenwald in Duderstadt. Ungarische Jüdinnen im Rüstungsbetrieb Polte, Norderstedt 2005.
[37] Arolsen Archives, 2.2.2.2, Signatur 02020202 445, Registrierung… Teil 445: Ordner „0445“, DocID 76819668. Die Abschrift der Heiratsurkunde enthält ein abweichendes Geburtsdatum Barbara Kryckas (20. März 1924).
[38] Arolsen Archives, 1.2.2.1, Signatur 8183000, Land Niedersachsen - 1. Haftanstalt Emden und Aurich - 2. Gerichtsgefängnis Eschershausen - 3. Gerichtsgefängnis Gifhorn - 4. Landgerichtsgefängnis Göttingen, DocID 11337472. (Jan Ciździel wird hier als „Janek“ geführt).
[39] Eine ausführliche, aber durch spätere Recherchen in neu freigegebenen Akten stellenweise zu ergänzende Darstellung findet sich in meinem Buch: Siedbürger, Günther: Zwangsarbeit im Landkreis Göttingen 1939–1945, S. 419–461. Dagmar Wittmers hat in ihrem Fernsehfilm „Als Zwangsarbeiter auf dem Land schufteten“ (Reihe „Unsere Geschichte“, NDR 2015) u. a. die Geschichte Jan Ciździels und seiner Familie mit Zygmunt Ciździel, einem Bruder Jans, geschildert.
[40] Arolsen Archives, [ITS/]ARCH/LK Duderstadt O. 205, S. 93.
[41] NLA HA Nds. 721 Gö 99/81 Nr. 5; Arolsen Archives, 2.1.2.1, Signatur NI 026 11 POL ZM, Registrierung… Ursprüngliche Erhebung, DocID 70633207; StadtA GOE Pol.Dir. Fach 8 Nr. 9 Bl. 461; KreisA GOE, Fragebogen Mieczysława Krzyżostaniak.