Eine Spurensuche – NS-Verbrechen an Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangenen in einem Dorf im Sauerland

Frühstück bei der Ernte bei Bauer Paul Lohmann, links und rechts Zwangsverpflichtete polnische Landarbeiter, 1940. Es war den Bauern bei Strafe verboten, mit den Polen gemeinsam zu essen.
Frühstück bei der Ernte bei Bauer Paul Lohmann, links und rechts Zwangsverpflichtete polnische Landarbeiter, 1940. Es war den Bauern bei Strafe verboten, mit den Polen gemeinsam zu essen.

Über die Situation der polnischen Zwangsarbeiter:innen im Dorf, in dem bis auf eine Familie alle katholisch sind, gibt ein Eintrag von Pfarrer Schulte im Gemeindebuch Auskunft: „Diese waren auf dem Saal der Gaststätte Syre untergebracht und wurden täglich auf die einzelnen Betriebe verteilt. Im Herbst 1940 wurde das Lager aufgehoben und ein neues am Kalkwerk eingerichtet. Die Insassen konnten wir seelsorgerisch nicht erfassen, da uns der Zutritt verwehrt war. Im Laufe des Jahres 1940 wurden die Kriegsgefangenen ersetzt durch zivile Arbeiter und Arbeiterinnen aus Polen. Diese wohnten in den Häusern, in denen sie Arbeit gefunden hatten. Diese Leute durften zunächst am Gottesdienst der Gemeinde teilnehmen. Viele, nicht alle, Polen besuchten die Sonntagsmesse. Im September 1940 erschien eine polizeiliche Verfügung, durch die den Polen die Teilnahme am Gemeindegottesdienst grundsätzlich verboten wurde. dagegen wurden gesonderte Gottesdienste gestattet, vorher war die Polizei zu verständigen. Im Juli 1941 erschien eine ministerielle Verlautbarung, die nochmals die Teilnahme am Gottesdienst verbot, da sehr unliebsame Erscheinungen zutage gekommen seien.“ [12]

Aus der Sicht der NS-Führung gefährdet der Einsatz von ausländischen Arbeitskräften die ideologischen Grundlagen des Nationalsozialismus. Um den Gefahren, die „Rasse“ und „Volkstum“ durch „Fremdvölkische“ drohen, Herr zu werden, erlässt die Reichsregierung eine ganze Reihe von diskriminierenden Verordnungen, die das Leben von polnischen Arbeitskräften immer weiter einschränken. Die sogenannten „Polenerlasse“ verschärfen und radikalisieren die rassistischen Vorstellungen von „slawischen Untermenschen“ und „rassisch überlegenen“ Deutschen. Kontakte mit „Ostarbeiter:innen“ sollen sich auf das Arbeitsverhältnis beschränken.[13] Das Merkblatt „Pflichten der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums während ihres Aufenthalts im Reich“ von 1940 schreibt folgendes vor: „(...) Das Verlassen des Aufenthaltsortes ist streng verboten. Während des von der Polizeibehörde angeordneten Ausgehverbots darf auch die Unterkunft nicht verlassen werden. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z.B. Eisenbahnen, ist nur mit besonderer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde gestattet. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums haben die ihnen übergebenen Abzeichen stets sichtbar auf der rechten Brustseite eines jeden Kleidungsstücks zu tragen. Das Abzeichen ist auf dem Kleidungsstück fest anzunähen. Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verlässt usw., erhält Zwangsarbeit im Konzentrationslager. Bei Sabotagehandlungen und anderen schweren Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin erfolgte schwerste Bestrafung, mindestens eine mehrjährige Unterbringung in einem Arbeitserziehungslager. Jeder gesellschaftliche Verkehr mit der deutschen Bevölkerung, insbesondere der Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvergnügen, Gaststätten und Kirchen, gemeinsam mit der deutschen Bevölkerung, ist verboten. Tanzen und Alkoholgenuss ist in den polnischen Arbeitern besonders zugewiesenen Gaststätten gestattet. Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, oder sich sonst unsittlich nähert, wird mit dem Tode bestraft.“[14]

[12] Privatsammlung Johannes Waltermann, Garbeck

[13] Ulrich Herbert, Fremdarbeiter, Bonn 1985

[14] Staatsarchiv Münster, Sammlung Primavesi 363

 

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