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Die sogenannte „Eindeutschung“ von Polen im SS- Konzentrationslager Hinzert

Gedenkstätte SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, 2008
Blick über das Gelände des ehemaligen SS-Sonderlagers/Konzentrationslagers Hinzert – heute Gedenkstätte – mit „Ehrenfriedhof“ von 1946, Gedenkskulptur von Lucien Wercollier von 1986 (links) und Sühnekapelle von 1948 im Hintergrund, 2008

„Volkstum“ – Rassenideologie der Nationalsozialisten
 

Überall in Europa, wo die Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg Besatzungsregime errichten konnten, folgte die Verschleppung von Menschen zur Zwangsarbeit, um den Krieg und die deutsche Kriegswirtschaft am Laufen zu halten. Polen war das erste Opfer des Krieges, und bereits 1939 begannen die Nationalsozialisten in Polen damit, ihr rassistisches und auf Vernichtung ausgelegtes Besatzungsregime zu errichten. Insgesamt wurden während des Kriegs an die drei Millionen Menschen aus Polen als Zwangsarbeitskräfte nach Deutschland verschleppt. Bereits im Frühjahr 1940 waren es schon Hunderttausende. Um die derart Ausgebeuteten auch beim Arbeitseinsatz rassistischer Ausgrenzung zu unterwerfen gab das Reichssicherheitshauptamt am 8. März 1940 die „Polen-Erlasse“ heraus, später folgten ähnliche Anweisungen in Bezug auf „Ostarbeiter“. Sie sollten die Menschen aus Polen und später der Sowjetunion als ras­sisch minderwertig und „andersartig“ kategorisieren, sie in allen Lebensbereichen herabsetzen. Zehn Verordnungen regelten eine Kennzeichnungspflicht – ein von den Pol:innen zu erwerbender und zu tragender Aufnäher mit dem Buchstaben P –, schlechte Arbeitsbedingungen, Sonderabgaben, drastische Einschränkung der Bewegungsfreiheit und drakonische Strafen für jedweden Umgang mit der deutschen Bevölke­rung. Pol:innen unterstanden direkt der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), nicht der Strafjustiz. Dies hatte u. a. zur Folge, dass sie ohne Verfahren und sogar ohne Grund in sogenannte Arbeitserziehungslager deportiert werden konnten. Für intime Beziehungen zu Deutschen sollten die polnischen Zwangsarbeitskräfte mit dem Tode bestraft werden. Meist drohten polnischen Frauen mehrere Monate Konzentrationslager, und für polnische Männer endete dies in vielen Fällen mit der Todesstrafe durch Erhängen.[1]

Das Verfahren der automatischen Androhung und Verhängung dieser Strafen wurde allerdings bereits im Juli 1941 durch den Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, geändert. Der Hinrichtung durch Erhängen, euphemistisch verbrämt als „übliche Sonderbehandlung“ sollte eine „rassische Beurteilung“ vorausgehen. Deren Ziel war die Feststellung einer möglichen „Wiedereindeutschungsfähigkeit“. So sollten aus Sicht der Nationalsozialisten so viele Arbeitskräfte wie möglich erhalten bleiben.[2] Übergeordnetes ideologisch-rassistisches Ziel war ein „erwünschter Bevölkerungszuwachs“ für den „deutschen Volkskörper“, bei gleichzeitiger Entfernung der entsprechenden „rassisch wertvollen Familien“ aus den Eliten des „polnischen Volkstums“.[3] Bereits im September 1940 hatte Himmler eine rassische Auswahl der Pol:innen im Hinblick auf „Wiedereindeutschungsfähigkeit“ als notwendig erachtet und eine Schätzung von einer Million Menschen, die dies betreffe, abgegeben.[4]

Um diese rassistischen Vorstellungen in die Tat umzusetzen wurde bereits 1940 ein „Wiedereindeutschungsverfahren“ (WED-Verfahren) entwickelt und verwirklicht. Felix Klormann, der die Praxis des Verfahrens im Hinblick auf das Lager Hinzert erforscht hat, fasst zusammen:

„Das Resultat: Ein perfides zweigliedriges System, das polnische Zwangsarbeiter aufgrund charakterlicher und ‚rassischer‘ Prüfungen entweder in ‚eindeutschungsfähige‘ oder ‚minderwertige‘ Menschen einteilte. Überstand der Betroffene die erste ‚rassische Musterung‘, wurde er ins ‚Altreich‘ verbracht und dort in ein Konzentrationslager eingewiesen. Sofern er alle Anforderungen erfüllen konnte, wurde er als ‚erwünschter Bevölkerungszuwachs‘ anerkannt und entlassen.“[5]

Aus den während des ins Reich eingegliederten Gebieten wurden zwischen 1940 und 1944 mindesten 30.000 bis 35.000 Polen zur „Wiedereindeutschung“ ins „Altreich“ gebracht, was zumeist Lager und Zwangsarbeit bedeutete. Ebenso wurden tausende polnische Frauen als „wiedereindeutschungsfähige“ Hausmädchen verschleppt, die zum Teil bei höheren SS-Mitgliedern arbeiten mussten.[6]

Diejenigen, die diese Beurteilung nicht überstanden, wurden auf unbestimmte Zeit in Konzentrationslager eingewiesen. War der Grund für das Wiedereindeutschungsverfahren allerdings der Vorwurf des verbotenen intimen Umgangs gewesen, so wurden die beschuldigten Männer hingerichtet. Meist wurden noch zur Abschreckung alle (polnischen) Zwangsarbeitskräfte der Umgebung zur Hinrichtung transportiert und mussten dieser beiwohnen. Einige wurden auch zum Henken gezwungen.[7]

 

[1] Reichsgesetzblatt 1940 I, Nr. 55, S. 555, in: Documenta Occupationis (hg. vom Instytut Zachodni Posnan), Band X: Praca Przymusowa Polaków Pod Panowaniem Hitlerowskim 1939–1945, Poznań 1976, S. 17 ff. Zur Einführung s. Cord Pagenstecher und Ewa Czerwiakowski, Vor 75 Jahren: Die Polen-Erlasse. Ein zen­trales Instrument natio­nalsozialistischer Ausgrenzungs- und Ausbeutungspolitik, in: Zeitgeschichte-online, April 2015, URL: https://zeitgeschichte-online.de/geschichtskultur/vor-75-jahren-die-polen-erlasse (zuletzt aufgerufen am: 14.1.2022); vgl. https://www.porta-polonica.de/de/atlas-der-erinnerungsorte/das-zeichen-p (zuletzt aufgerufen am: 14.1.2022).

[2] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 115–117.

[3] Schreiben des Reichsführers SS an die Höheren SS und Polizeiführer vom 3.7.1940 mit der Anordnung über den Einsatz von eindeutschungsfähigen Polen, in: United States Holocaust Memorial Museum (USHMM), RG-15.015 M, 259, zitiert in: Heinemann, Isabel: Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Göttingen 2003, S. 282.

[4] Ebenda.

[5] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 117.

[6] Peter Oliver Loew, Wir Unsichtbaren. Geschichte der Polen in Deutschland, München S. 117f. und zur Eindeutschung insgesamt: Ebenda, S. 117–123.

[7] Ebenda.

Rassistische Musterung und Willkür: Das „Wiedereindeutschungsverfahren“ für „E-Polen“
 

Wie Felix Klormann in einer Studie im Auftrag der Gedenkstätte SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert gezeigt hat, wichen die vorgesehenen Verfahren und die Praxis des „Wiedereindeutschungsverfahrens“ erheblich voneinander ab. Wurde ein Pole des „verbotenen Umgangs“ beschuldigt, so war zunächst vorgesehen, dass die zuständige Staatspolizeistelle per Musterung das Vorliegen „rassischer“ Voraussetzungen mittels der sogenannten Rassekarten überprüfte. Fiel das Ergebnis dieser Untersuchung positiv aus, wurde er als sogenannter „E-Pole“ zum „Wiedereindeutschungsverfahren“ zugelassen und in das SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert transportiert.

Schon allein in diesen ersten Schritten gab es viele Faktoren der Willkür. Nicht nur die subjektive Beurteilung einer Vielzahl von Merkmalen, die zur pseudofachlichen Ermittlung der „rassischen“ Merkmale herangezogen wurden, unterlag oft beliebigen Einschätzungen einzelner. Auch der Vorwurf des verbotenen Umgangs als solches wurde willkürlich konstruiert, wie Klormann zeigt und am Beispiel der Geschichte von Josef Krajewski ausführt:[8] Josef Krajewski wurde 1913 in Warschau geboren. Er war von Beruf Schlosser und verheiratet mit Sarbina Krajewska née Dopkowska. Spätestens seit dem 10. Oktober 1941 leistete er Zwangsarbeit im Südwesten Deutschlands, im landwirtschaftlichen Bereich.[9] Er wurde am 10. Juni 1942 festgenommen, weil er, mit einem Fuhrwerk unterwegs, angeblich einem Ortsbauernführer nicht genug Platz auf einem engen Weg überlassen hatte. Zusätzlich gab es das Gerücht einer sexuellen Beziehung mit einer deutschen Frau. Nachdem Krajewski verhaftet und verhört worden war, nahm sich die der Beziehung beschuldigte Frau das Leben. Dies wurde als Schuldeingeständnis und als Erhärtung des Verdachts gewertet. Die „rassische Überprüfung“ wurde eingeleitet, und da Josef Krajewski sie bestand, wurde er ins SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert verlegt. Es folgte der nächste Schritt im „Wiedereindeutschungsverfahren“, die sogenannte Sippenüberprüfung. Das Verfahren wurde allerdings nicht beendet, und Krajewski, der nur aufgrund von Gerüchten interniert worden war, niemals entlassen.[10] Er starb am 13. Oktober 1943 im Krankenhaus Hermeskeil, das für die Häftlinge aus Hinzert zuständig war, an einer schweren Lungen- und Rippenfellentzündung.[11] Diese Krankheit hatte er während der Haft im Konzentrationslager erworben. Der SS-Sturmbannführer Dr. Theophil Hackethal, in Personalunion Lagerarzt und Leiter des Krankenhauses, sorgte, anstatt die Genesung zu befördern, für die Einsortierung als „untauglich“ und für eine Haftverlängerung, was den Tod von Josef Krajewski nach sich zog.[12] Er wurde wohl zunächst auf dem Waldfriedhof Reinsfeld begraben und später auf den 1946 von der französischen Militäradministration angelegten Ehrenfriedhof Hinzert umgebettet.[13]

 

[8] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 119f.

[9] Standesamt Hermeskeil, Anzeige eines Sterbefalles im SS-Sonderlager „Hinzert“ vom 14.10.1943, Abschrift vom 7.2.1946, 01011302 oS/454030/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives; AOK Frankenthal (Pfalz), Personalkarte für Josef Krajewsky, 02020201 oS/73156291/ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

[10] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 120. Zur Person des Lagerarztes siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Theophil_Hackethal.

[11] Standesamt Hermeskeil, Anzeige eines Sterbefalles im SS-Sonderlager „Hinzert“ vom 14.10.1943, Abschrift vom 7.2.1946, 01011302 oS/454030/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

[12] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 120.

[13] Standesamt Hermeskeil, Anzeige eines Sterbefalles im SS-Sonderlager „Hinzert“ vom 14.10.1943, Abschrift vom 7.2.1946, 01011302 oS/454030/ITS Digital Archive, Arolsen Archives; Meldung der Gemeinde Hinzert, undatiert [27.6.1951], Kartei der verstorbenen Verfolgten (überwiegend französische Zone, auch Franzosen in anderen Zonen), DE ITS 2.3.3.3/78110685 – JOSEF KRAJEWSKI/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives.

Hatte ein von der Gestapo inhaftierter „E-Pole“ alle Anforderungen der „rassischen Überprüfung“ erfüllt, wurde er in die „Sonderabteilung für Wiedereindeutschungsfähige“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert überstellt. Hier sollte er während der zunächst mehrmonatigen Haftdauer einer „charakterlichen Überprüfung“ unterzogen werden, deren Ergebnis die Lagerleitung in einer abschließenden Beurteilung zur „Wiedereindeutschungsfähigkeit“ niederlegen sollte. Zugleich wurde die Familie einer „Sippenüberprüfung“ unterzogen, die sich auf vermeintliche rassische Merkmale bezog. Fiel die Musterung der Familie negativ aus, war die Wiedereindeutschung gescheitert, und die Deportation in ein größeres Konzentrationslager sollte erfolgen. Wenn beide Überprüfungen positiv ausfielen, sollte die „Wiedereindeutschung“ als abgeschlossen gelten und der Häftling entlassen werden. Die Praxis des Verfahrens wich von diesen Vorgaben häufig ab, wie Felix Klormann gezeigt hat. Die häufigste Abweichung bestand in der Verzögerung aller einzelnen Schritte: Untersuchungen wurden mit großer Verspätung begonnen, für eine Sippenüberprüfung erforderliche Unterlagen erst gar nicht und dann mit erheblicher Verzögerung angefordert oder behördlicherseits übermittelt. Auch wenn Ergebnisse bereits feststanden, wurden sie manchmal nicht umgesetzt, Entlassungen ebenso verzögert wie Deportationen in größere Konzentrationslager; teilweise gab es Unklarheiten bei der Zuständigkeit. Die Sippenüberprüfung hatte schwereres Gewicht als die „charakterliche Überprüfung“, es wurde also ein größerer Wert auf die im weiteren Sinne „einzudeutschende“ Familie gelegt als auf das Individuum. Teilweise erhielten „E-Polen“, deren Beurteilung in Hinzert etwa aufgrund körperlicher Gebrechen negativ ausfiel bei positiver Sippenüberprüfung eine zweite Chance. Zugleich ließ sich diese Musterung nur aufwändig und im Fortschreiten des Krieges immer schwerer durchführen, denn Familienmitglieder waren möglicherweise ebenfalls zur Zwangsarbeit verschleppt worden, geflohen oder aus anderen Gründen nicht mehr am selben Ort, oder der ursprüngliche Wohnort befand sich gar nicht mehr Einflussbereich deutscher Behörden.[14] Eine Abweichung vom vorgesehenen Verfahren traf auch den 1915 in der Nähe von Posen geborenen Feliks Błaszczyk. Er geriet in deutsche Kriegsgefangenschaft, aus der er wahrscheinlich am 10. März 1941 entlassen wurde, um als Zwangsarbeiter auf einem Bauernhof in Harxheim im Zellertal (heute Rheinland-Pfalz) eingesetzt zu werden. Er wurde des verbotenen Umgangs mit einer Deutschen beschuldigt und deshalb am 6. Mai 1942 in „Schutzhaft“ genommen. Die beschuldigte Frau wurde am 11. Mai 1942 verhaftet und im November 1942 zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt; insgesamt blieb sie in Haft bis Mai 1944. Feliks Błaszczyk kam erst nach etwa zehn Monaten, am 1. März 1943, nach Hinzert. Im Rahmen des „Eindeutschungsverfahrens“ verlief die „rassische Überprüfung“ positiv. Doch am 20. September 1943 wurde das Ergebnis aus unbekannten Gründen revidiert. Nach dem Widerruf des positiven Gutachtens wurde er ins Konzentrationslager Natzweiler transportiert. Offenbar wurde er dort befreit, denn am 22. September 1945 heiratete er in Lebach (Landkreis Saarlouis) die 1924 in Raków bei Lodz geborene Helena Justynowna. Sie war vom 1. Februar 1943 bis zum 1. November 1944 Zwangsarbeiterin bei den Dillinger Hüttenwerken in Saarbrücken gewesen. Feliks Błaszczyk starb 1984, Helena Błaszczyk 2001.[15]

Die Haft in Hinzert bedeutete für die „E-Polen“ viele Entbehrungen und eine große Gefahr für Leib und Leben. Die Ernährung reichte bei weitem nicht aus. Der Alltag war geprägt von Arbeit unter willkürlich und absichtlich geschaffenen sehr harten Bedingungen und überbordender und sinnloser Gewalt. Medizinische Hilfe bei Krankheit wurde nur völlig unzureichend gewährleistet oder ganz versagt. Unter diesen Umständen sollten die inhaftierten Polen ihre Arbeitskraft und noch zusätzlich „charakterliche Führungsstärke“ beweisen – durch die Zuteilung von Aufgaben als Funktionshäftling, die oft schwer umzusetzen waren, sie zwangsweise für das Funktionieren des Lagersystems in Dienst nahmen und in moralische Dilemmata führten.[16]

Die Zahlen der gesicherten Todesfälle direkt in Hinzert, die bisher ermittelt werden konnten, beträgt 321, wobei verschiedene Quellen nahelegen, dass es tatsächlich mehr waren und nicht alle sterblichen Überreste aufgefunden werden konnten.[17] Wie viele Polen sich darunter befanden, ist bisher nicht zu klären gewesen. 1946 wurde von der französischen Militärverwaltung auf dem Gelände des ehemaligen Lagers der Wachmannschaften ein „Ehrenfriedhof“ angelegt, auf den 217 zuvor im Umfeld verscharrte Tote umgebettet wurden. Nach Jahrzehnten, in denen die Erinnerung an das SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert in der Öffentlichkeit nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt hatte, und dem Einsatz Einzelner und kleiner Gruppen seit den 1980er Jahren, konnte schließlich 2005 ein Dokumentations- und Begegnungsaus eröffnet werden, das zur Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz gehört und auch eine Dauerausstellung beherbergt.[18]

 

Julia Röttjer, Mai 2022

 

[14] Klormann, Felix: „Eindeutschungs-Polen“ im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hrsg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln u. a. 2018, S. 115–128, hier S. 122–127.

[15] Gedenkstätte SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, Ständige Ausstellung. Dort wird die Biografie unter dem Namen „Felix Balszezyk“ bis zum Transport ins KZ Natzweiler präsentiert, das weitere Schicksal ist dort mit „unbekannt“ angegeben. Die weiteren Angaben beruhen auf [Standesamt Lebach], Lists of names of registry office Lebach-Caserne, 9.11-1945–22.12.1945, 10009495/82060762/ ITS Digital Archive, Arolsen Archives. In der Datenbank https://straty.pl der Stiftung Aussöhnung (Fundacja Pojednanie) finden sich Eintragungen für beide Personen.  Hier lautet die Schreibung „Feliks Blarszyk“ bzw. „Blarsczyk“.

[16] Ebenda. Für die Existenz- und Arbeitsbedingungen im Lager vgl. Bader, Uwe; Welter, Beate: Das SS-Sonderlager/KZ Hinzert, in: Benz, Wolfgang; Distel, Barbara (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme, München 2007, S. 17–74, hier S. 30–34.

[17] Ebenda, S. 35.

[18] Bader, Uwe; Welter, Beate: Das SS-Sonderlager/KZ Hinzert, in: Benz, Wolfgang; Distel, Barbara (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme, München 2007, S. 17–74, hier S. 38f. Webseite der Einrichtung: https://www.gedenkstaette-hinzert-rlp.de/ (zuletzt aufgerufen am 12.1.2022).

Mediateka
  • Neu angekommene polnische Häftlinge im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, um 1940

    Sichtbar ist die Ablage ihrer Kleidung, bevor sie gewaschen und rasiert werden