Raphael Lemkin – Der Schöpfer des Völkermord-Begriffs

Raphael Lemkin, Fotograf unbekannt
Raphael Lemkin, Fotograf unbekannt

Raphael Lemkin kam als Rafał Lemkin am 24. Juni 1900 in einer einfachen polnisch-jüdischen Familie in Bezwodne zur Welt, einem Dorf im Rayon Wolkowysk, unweit von Grodno im heutigen Belarus. Sein Vater Józef Lemkin war Pächter eines Bauernhofs, was im Hinblick auf sein Glaubensbekenntnis seinerzeit ungewöhnlich war. In seiner Autobiographie „Ohne Auftrag“ äußerte sich Lemkin über die Gegend, in der er geboren wurde, wie folgt: „In einem Teil der Welt, der als Litauen oder Weißrussland in die Geschichte einging, hatten Polen, Russen (beziehungsweise Weißrussen) und Juden Jahrhunderte lang gemeinsam gelebt. Obwohl sie einander nicht mochten und sogar gegeneinander gekämpften, teilten sie doch eine tiefe Liebe zu ihren Städten, Hügeln und Flüssen. Es war wohl das Gefühl eines gemeinsamen Schicksals, das sie davor bewahrte, einander vollends zu vernichten.“[1]

Raphael Lemkin begeisterte sich schon als Kind für historische Themen. Zu den ersten Büchern, die seine späteren Lebensentscheidungen beeinflusst haben, gehörte „Quo Vadis“ von Henryk Sienkiewicz. Dieser Roman beeindruckte den Jungen so sehr, dass er damit begann, nach ähnlichen Beispielen von Verfolgungen in der Geschichte der Menschheit zu suchen. „Die Häufigkeit solcher Fälle, das große Leid der Opfer, die Unentrinnbarkeit aus ihrem Schicksal und die Unmöglichkeit, den Schaden an Leben und Kultur jemals wiedergutmachen zu können, faszinierten mich“, schreibt er in seinen Erinnerungen.[2] Als Heranwachsender lernte er die Grausamkeiten des Krieges kennen, als die Stadt und der Rayon Wolkowysk 1915 unter deutsche Besatzung fielen. Er schaffte es jedoch, nach Białystok zu entkommen, um dort das Gymnasium zu besuchen und schloss es 1919 ab. Kurz darauf brach der polnisch-sowjetische Krieg aus und der frisch gebackene Abiturient trat in der Nähe von Wolkowysk in eine Sanitätseinheit der polnischen Armee ein. Nach dem Krieg ging er erst nach Kraków (Krakau), um an der Jagiellonen-Universität Jura zu studieren und wechselte 1921 an die juristische Fakultät der Jan-Kazimierz-Universität in Lwów / Lemberg (heute Lviv). In dieser Zeit besuchte er Seminare angesehener Rechtsprofessoren wie Juliusz Makarewicz und Leon Piniński. Außerdem hat Lemkin 1922 das sowjetische Strafgesetzbuch ins Polnische übersetzt. Seine vielen Reisen führten ihn auch zu Forschungszwecken an die Universität Berlin und an die Sorbonne. 1926 schrieb er sich im Fach Philosophie in Heidelberg ein.

 

Der Beginn der Lebensaufgabe
 

Die Ereignisse der 1920er Jahre förderten Lemkins Interesse an Fragen der strafrechtlichen Verantwortung für die Vernichtung von Bevölkerungsgruppen und ganzer Völker. Vor allem die Erschießung Talât Paschas auf offener Straße in Berlin im Jahr 1921 beeindruckte ihn sehr. Der frühere türkische Innenminister war [im ersten Weltkrieg] hauptverantwortlich für den Völkermord an den Armeniern. Der Täter war ein junger Armenier, der bei den Massakern von 1915 bis 1917 (als es den Begriff des Völkermords noch nicht gab - Anm. der Autorin) 89 Mitglieder seiner Familie verloren hatte. Talât Pascha lebte damals unter falschem Namen in Berlin und es kam nicht dazu, ihn wegen seiner Taten vor Gericht zu stellen. Tatsächlich wurde er lediglich in Armenien in Abwesenheit zum Tode verurteilt). Der Grundsatz der Souveränität von Staaten ließ es nicht zu, jemanden zu verurteilen, der für ethnisch motivierte Morde in einem anderen Land verantwortlich war.

„Die Ermordung eines Individuums ist ein Verbrechen. Ist es dagegen kein Verbrechen, mehr als eine Million Menschen zu töten?“[3] Diese Frage stellte Raphael Lemkin einem seiner Professoren an der Lemberger Universität und sie sollte zur Initialzündung für die Lebensaufgabe des ehrgeizigen Juristen werden, die darin bestand, eine Rechtsgrundlage für die Vereinheitlichung moralischer und juristischer Standards hinsichtlich der Vernichtung nationaler, rassischer und religiöser Gruppen zu schaffen.[4] Lemkin wusste, dass die Realisierung seines Vorhabens nicht ohne Unterstützer gelingen konnte, so dass er daranging, seine entsprechenden Kontakte auszubauen. Zugleich erklomm er rasch die juristische Karriereleiter: 1929 wurde er stellvertretender Staatsanwalt in Warschau. Bald darauf stieg er zum Sekretär des Unterausschusses für Strafrecht im Ausschuss für die Kodifizierung des Rechts der Republik Polen (Komisja Kodyfikacyjna RP) auf, in dem er sich mit dem polnischen Strafgesetzbuch befasste. Außerdem gehörte er dem Internationalen Büro für die Vereinheitlichung des Strafrechts an, wo er mit den angesehensten Juristen Westeuropas zusammengearbeitet hat. Daraufhin versuchte Raphael Lemkin im Oktober 1933 anlässlich der internationalen Konferenz für Vereinheitlichung des Strafrechts in Madrid, sein Konzept zur Anerkennung der Vernichtung ethnischer, religiöser oder rassischer Gruppen als Verbrechen durchzusetzen. Ausschlaggebend für diesen Schritt war die damalige politische Situation in Europa: Hitler hatte seine Blaupause der Zerstörung bereits bekannt gemacht. Viele dachten, es sei nur Großtuerei, aber ich war davon überzeugt, er würde seine Pläne verwirklichen, wenn man ihn nur ließe. Die Welt verhielt sich, als würde sie in Hitlers Pläne einwilligen. Die polnische Regierung verhandelte einen Nichtangriffspakt mit Deutschland. In Völkerbund-Kreisen machten meine Freunde sarkastische Bemerkungen über den Pakt, der ihrer Meinung nach die kollektive Sicherheit untergraben würde. Es war an der Zeit, ein System der kollektiven Sicherheit zu errichten, um das Leben der Völker zu schützen.[5]

 

[1] Frieze, Donna-Lee: Raphael Lemkin. Ohne Auftrag. Die Autobiografie von Raphael Lemkin, übersetzt von Stephanie Arzinger, Irmtrud Wojak, Donna-Lee Frieze, Joaquín González Ibáñez (Hrsg.), in: Bibliothek Literatur und Menschenrechte, Buxus Stiftung, Berg Institute, Buxus Edition 2020, Seite 65.

[2] Ebd., S. 62.

[3] Brockschmidt, Rolf: Das unfassbare benennen, in: „Tagesspiegel“, 13.02.2022, URL: https://www.tagesspiegel.de/wissen/wie-raphael-lemkin-den-genozid-begriff-praegte-das-unfassbare-benennen/28062128.html (zuletzt aufgerufen am 07.04.2022).

[4] Frieze, Donna-Lee: Raphael Lemkin. Ohne Auftrag..., S. 88.

[5] Ebd., S. 89.

Die Verbrechen der Barbarei und des Vandalismus
 

Schon vor der Konferenz in Madrid hatte Raphael Lemkin zwei Arten von Verbrechen unterschieden: die Barbarei als Vernichtung nationaler oder religiöser Gruppen sowie den Vandalismus als Zerstörung aller Kulturgüter, die sowohl die Auslöschung von Traditionen der verfolgten Gruppen als auch die Vernichtung ihres geistigen Lebens bezweckten. Die Notwendigkeit, beide Begriffe ins Strafrecht einzuführen, begründete der Jurist wie folgt: Ist die Vernichtung einer religiösen oder rassischen Gruppe denn nicht weitaus schädlicher für die Menschheit als die Zerstörung eines U-Bootes oder der Raub eines Schiffes? Wenn eine Nation vernichtet wird, dann geht nicht nur die Fracht eines Schiffes verloren, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Menschheit mit einem Kulturerbe, an dem die ganze Welt hätte teilhaben können. Diese Menschen werden aus keinem anderen Grund vernichtet als dem, dass sie einer bestimmten Religion oder Rasse angehören. Sie werden nicht in ihrer Eigenschaft als Individuen vernichtet, sondern als Mitglieder einer Gemeinschaft, die dem Unterdrücker missfällt. Die Opfer sind die unschuldigsten Menschen der Welt.[6]

Das Konzept stieß jedoch sowohl in Madrid als auch in seinem eigenen Land auf Unverständnis. Die polnische Regierung untersagte Lemkin, nach Spanien zu reisen. Und wenn auch seine Thesen auf der Konferenz eine Rolle spielten, hielt sich die Zahl ihrer Anhänger doch in bescheidenen Grenzen. Die in den Thesen enthaltenen Warnungen vor der politischen Lage im Dritten Reich und vor der Diskriminierung der Juden stießen nicht nur auf Unverständnis, sondern galten in Polen sogar als „Beleidigung der deutschen Freunde“.[7] Kurz darauf wurde Raphael Lemkin von seinem Posten als Staatsanwalt abberufen, was ihn allerdings nicht entmutigte, ganz im Gegenteil. Fortan sorgte er für die Verbreitung seiner Idee und warb um Unterstützer, indem er an zahlreichen Konferenzen in Europa und auf der ganzen Welt teilgenommen hat.

 

Das Leben im Exil
 

Der Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen unterbrach Lemkins Arbeit. In den ersten Septembertagen verließ er Warschau und flüchtete nach Osten. Als diese Gebiete von den Sowjets besetzt wurden, gelangte er nach Wilna (Vilnius) und schließlich nach Kaunas in Litauen, wo er sich dank seiner Kontakte, die er bei den internationalen Konferenzen geknüpft hatte, ein Visum nach Schweden besorgte. 1940 reiste er über Riga nach Stockholm. Schon nach wenigen Monaten, in denen er die schwedische Sprache lernte, hielt er juristische Vorlesungen an der dortigen Universität. In dieser Zeit beobachtete er die fortschreitende Entmenschlichung der jüdischen Bevölkerung durch die Nationalsozialisten sowie die Zerstörungen, die der Krieg anrichtete, aus dem Blickwinkel des neutralen Landes. 1941 erhielt Lemkin eine Stelle an der Duke Universität in North Carolina. Die Reise in die USA führte ihn über Moskau, wo er den letzten Zug der Transsibirischen Eisenbahn nach Wladiwostok bestieg [bevor Deutschland die Sowjetunion angriff - Anm. d. Übers.]. Von dort gelangte er mit dem Schiff nach Japan und von dort aus in die USA. Neben seiner Beschäftigung an der Universität wirkte er auch im Rat des US-Präsidenten für Wirtschaftliche Kriegsführung. 1942 startete Lemkin in Amerika eine Informationskampagne über die Verbrechen der Nationalsozialisten in Europa. In diesem Zusammenhang übersetzte er die nationalsozialistischen Verordnungen ins Englische und führte auf dieser Grundlage Analysen durch. Dabei wies er nach, dass das deutsche Recht den schändlichen und zerstörerischen Zielen Adolf Hitlers untergeordnet wurde. 1942 wurde Raphael Lemkin zum Berater des Board of Economic Warfare in Washington ernannt, einer Behörde, die Präsident Franklin D. Roosevelt im Zweiten Weltkrieg ins Leben rief. Hier setzte Lemkin seine Arbeit zur Verbreitung der Wahrheit über die Verbrechen in Europa fort, wobei er immer noch die beiden Begriffe „Barbarei“ und „Vandalismus“ benutzte. Indessen prägte sich seine Überzeugung aus, dass die Beispiellosigkeit der in diesem Krieg begangenen Morde ein Wort erforderlich machte, das den Charakter der Verbrechen besser zum Ausdruck brachte.[8]

 

Die Definition des Völkermords
 

1944 veröffentlichte Raphael Lemkin sein Buch „Axis Rule in occupied Europe“ (dt. „Die Achsenmächte im besetzten Europa“). Ein Kapitel versah er mit der Überschrift „Genocide - A New Term and New Conception for Destruction of Nations“ (dt. „Völkermord – ein neuer Begriff und ein neues Konzept für die Zerstörung von Nationen“). Diese Publikation stellte eine äußerst gründliche Dokumentation der Naziverbrechen dar, obwohl dem Autor damals das volle Ausmaß der Verbrechen noch gar nicht bekannt war. Die Publikation wirkte jedoch bahnbrechend, da sie erstmals überhaupt eines der schlimmsten Verbrechen der Menschheit definierte. Gemeint ist hier der Völkermord (engl. Genocide), der darauf abzielt, Bevölkerungsgruppen oder ganze Nationen wegen ihrer Andersartigkeit zu vernichten. Das Konstrukt des Völkermords war nach Lemkin sehr weit gefasst und schloss auch Maßnahmen ein, die drauf abzielten, die Identität der Verfolgten zu zerstören. Es erstreckte sich somit gleichermaßen auf kulturelle, religiöse, politische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Die Veröffentlichung des Buches wurde unter anderem von der „Washington Post“ und der „New York Times“ positiv aufgenommen und der Begriff des Völkermords fand sowohl Eingang in die internationale Rechtssprache als auch in den allgemeinen Sprachgebrauch.

Dem zufolge wurde Raphael Lemkin im November 1945, als der Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof begann, als Berater von Robert H. Jackson, dem Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten, berufen. In Nürnberg erreichten Lemkin dann Informationen über weitere Mitglieder seiner Familie, die im Krieg ermordet wurden, unter anderem in Konzentrationslagern und im Warschauer Ghetto. Insgesamt verlor er 49 Angehörige, darunter die Eltern, die im KZ Treblinka umgekommen sind.

Für Lemkin endete der Nürnberger Prozess jedoch nur mit einem Teilerfolg. Der Begriff Völkermord wurde zwar in die Anklageschrift, nicht aber in das Urteil aufgenommen, da Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht als eigenständige Rechtskategorie anerkannt wurden. Lemkin konnte seine Enttäuschung darüber nicht verbergen und kommentierte diese Entscheidung in seiner Autobiografie wie folgt: „Das Nürnberger Urteil trug nur geringfügig zum Abbau der moralischen Spannungen in der Welt bei. Die Bestrafung der deutschen Kriegsverbrecher weckte zwar das Gefühl, dass sich Verbrechen auf der internationalen Bühne ebenso wenig wie in der Zivilgesellschaft auszahlen dürfen, doch rein juristisch waren die Konsequenzen der Prozesse gänzlich unzulänglich. [...] Die Alliierten machten zwar dem Hitler der Vergangenheit den Prozess, weigerten sich aber, die Hitler der Zukunft vorauszusehen. Sie wollten oder konnten keine völkerrechtliche Norm etablieren, die Verbrechen derselben Art künftig verhüten und bestrafen würde.[9]

Das unbefriedigende Urteil des Nürnberger Gerichtshofs führte dazu, dass Lemkin seinen Kampf um die offizielle Anerkennung des Begriffs „Völkermord“ durch die Vereinten Nationen fortgesetzt hat, was schließlich nach vielen Mühen am 9. Dezember 1948 von Erfolg gekrönt wurde. An diesem Tag nahm die UN-Generalversammlung die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ einstimmig an. Danach setzte sich Lemkin für die Ratifizierung der Konvention ein, indem er an die Staatengemeinschaft appellierte, dem völkerrechtlichen Vertrag zuzustimmen. Die Konvention trat daraufhin am 12. Januar 1951 endgültig in Kraft und wurde seither von 147 Staaten ratifiziert. Gleichwohl wurde die Konvention lange nicht angewandt, sondern wurde erst Ende des 20. Jahrhunderts genutzt, um mit den Tätern des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien sowie in Ruanda abzurechnen.

 

[6] Ebd., S. 89 f.

[7] Zitiert nach Wikipedia, Stichwort „Raphael Lemkin“, hier nach S. Power: A Problem from Hell“. America and the Age of Genocide, Basic Books, New York 2002, S. 22.

[8] Rafał Lemkin, in: „Dzieje.pl Portal historyczny“, 23.02.2021 (in polnischer Sprache), URL: https://dzieje.pl/postacie/rafal-lemkin, (zuletzt aufgerufen am 08.07.2022).

[9] Frieze, Donna-Lee: Raphael Lemkin. Ohne Auftrag..., S. 219.

Die Not am Lebensende
 

Raphael Lemkin wurde für sein Engagement zehnmal für den Friedensnobelpreis nominiert. 1955 wurde ihm das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Obwohl er seine Lebensaufgabe erfüllt hat, blieben berufliche Fortschritte aus. In den 1950er Jahren hat er trotz intensiver Bemühungen erfolglos nach einer Anstellung gesucht. Seinen Unterhalt bestritt er mit Gastvorträgen und geriet allmählich in Not. Gleichwohl hat er immer wieder die Ausdehnung des Begriffs „Völkermord“ auf Morde in Friedenszeiten gefordert, etwa in Anwendung auf die von ihm als Beispiel angeführte ukrainische Hungersnot (Holodomor), die 1932 und 1933 von der sowjetischen Regierung absichtlich ausgelöst wurde und zum Tod mehrerer Millionen Menschen führte. Raphael Lemkin war dann die letzten Jahre seines Lebens völlig verarmt. In dieser Zeit schrieb er an seiner Autobiografie „Ohne Auftrag“, deren Publikation er aber nicht mehr erlebte. Er starb am 28. August 1959 an einem Herzinfarkt, den er auf dem Rückweg von seinem Verlag in New York erlitt, den er aufgesucht hatte, um die Veröffentlichung der Erinnerungen zu besprechen. Tatsächlich erschien sein Lebenszeugnis erst 2013 in der Yale University Press, wobei die Mitherausgeberin Donna-Lee Frieze für den Text verantwortlich zeichnete. Die polnische Ausgabe erschien 2018 unter dem Titel „Nieoficjalny“ im Pilecki-Institut anlässlich des 70. Jahrestags der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords.

 

Monika Stefanek, April 2022

 

Fragment eines Interviews mit Raphael Lemkin, in: Fernsehsendung „U. N. Casebook“, CBS, Februar 1949 (in englischer Sprache), URL: https://www.youtube.com/watch?v=F57pgpr_jdw

Lemkin Citizen of the World, Hörspiel in: „UN Audiovisual Library“, UN Radio Classics, 01.01.1958, Dauer: 13:49 (in englischer Sprache), URL: https://www.unmultimedia.org/avlibrary/asset/C904/C904/

Lemkin. Świadek wieku ludobójstwa [Lemkin. Zeuge des Völkermord-Jahrhunderts], Online-Ausstellung, Instytut Pileckiego (in polnischer Sprache), URL: https://instytutpileckiego.pl/pl/wystawy/wirtualne-wystawy/lemkin-swiadek-wieku-ludobojstwa

 

Mediathek
  • Raphael Lemkin

    ca. 1947, Fotograf unbekannt
  • Weibliche Mitglieder des Hebräischen Hilfsvereins für Einwanderer überreichen Lemkin eine Ehrenurkunde

    1951, Fotograf unbekannt
  • Tag der Verabschiedung der Konvention durch die UNO, Paris 9.12.1948

    Raphael Lemkin (rechts) im Gespräch mit dem brasilianischen Diplomaten Gilbert Amado
  • Raphael Lemkin (rechts)

    1951, Fotograf unbekannt
  • Nordkorea, Haiti, Frankreich und Costa Rica ratifizieren die Konvention, 1950

    Raphael Lemkin (obere Reihe, erster von rechts)
  • Raphael Lemkin

    ca. 1951, Fotograf unbekannt
  • Das New York Times Jugendforum, 1954

    Raphael Lemkin (vierter von rechts)