„Polenaktion“ 1938
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Interview mit Alina Bothe - Kuratorin der Ausstellung "Ausgewiesen!" in Berlin
„Wir durften nur das allernotwendigste mitnehmen und wurden unterstaendiger [sic!] Bewachung zum Bahnhof gebracht, dieses Gefuehl [sic!] zu schildern ist fast unmoeglich [sic!], aber dieser Moment verfolgt mich bis zum heutigen Tage. An diesem Tag verloren wir alles was wir gehabt haben, unser altes Leben, unser Heim und unsere Familie.“[1] So erinnerte sich der damals 15-jährige Siegfried Jaffe, dessen Eltern, Erna und Lazar, nach dem ersten Weltkrieg aus Galizien nach Deutschland gekommen waren, an die „Polenaktion“. Dieses Schicksal des in Berlin geborenen Jungen und seiner Familie wurde Ende Oktober 1938 von tausenden polnischen Juden geteilt.
Die Juden wurden jedoch schon lange vor der „Polenaktion“ zur Zielscheibe von Schikanen. Ihre Situation im Deutschen Reich hatte sich seit Hitlers Machtergreifung 1933 systematisch verschlechtert. Der Antisemitismus – auch wenn er weder in Deutschland noch in Europa ein neues Phänomen gewesen war – wurde zur staatlichen Doktrin der Nationalsozialisten.[2] Repressionen, Aufrufe zum Hass sowie die wachsende Propaganda gegen Juden und ihr Boykott im öffentlichen Leben waren alltäglich geworden. Insgesamt wurden im Dritten Reich rund zwei Tausend antisemitische Gesetze und Verordnungen gegen Vertreter des Judentums verabschiedet und eingeführt.[3]
Insbesondere die in Deutschland lebenden Juden aus Osteuropa, die man abfällig „Ostjuden“ nannte, befanden sich in der überaus prekären Lage, in der Hierarchie der „unerwünschten“ [jüdischen – Anm. d. Übers.] Bürger ganz unten zu stehen. Nach der Volkszählung im Juni 1933 lebte im Dritten Reich, das damals 65 Millionen Einwohner zählte, etwa eine halbe Million Juden, davon 100.000 ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Der weit überwiegende Teil dieser Gruppe (60.000) waren polnische Staatsbürger, weitere 20.000 waren polnischer Abstammung.[4] Die meisten Juden polnischer Herkunft waren in den Wirren der Kriegsjahre 1914 bis 1918 nach Deutschland gekommen, manche als Gefangene, als Zwangsarbeiter oder als Wirtschaftsflüchtlinge. Für andere wiederum sollte Deutschland nur eine Etappe auf dem Weg in die USA sein, doch letztlich blieben sie, weil sie die Fahrt über den Ozean aus verschiedenen Gründen nicht antreten konnten.[5]
Die ständigen Gewaltakte, die Einschränkung von Staatsbürgerrechten und die Einführung von Berufsverboten gegen Juden führten dazu, dass ihre Lebensbedingungen als gesellschaftliche Gruppe immer schlechter wurden und ihre Existenz von ständiger Angst getränkt war. Infolge dessen kam es zu einer zunehmenden jüdischen Emigration in andere Länder. Bis 1938 verließen rund 250.000 Juden das Dritte Reich.
Für die Nationalsozialisten, die ihre Absicht, Deutschland von allen jüdischen Bürgern zu „befreien“, schon 1920 auf einer NSDAP-Versammlung ausgerufen hatten, verliefen die Aktionen viel zu langsam. Als dann nach der Annexion Österreichs am 12. März 1938 weitere 200.000 Juden in Deutschland neu zu zählen waren, trug die polnische Regierung ganz unerwartet zur Einleitung der nächsten Schritte, vor allem zur Durchführung der sogenannten „Polenaktion“, bei. Aus Furcht vor einer Welle verarmter jüdischer Zuwanderer, die in Polen Zuflucht vor den antisemitischen Repressionen der Nationalisten suchen könnten, verabschiede der polnische Sejm am 31. März 1938 das Gesetz über die Entziehung der Staatsbürgerschaft (Ustawa o pozbawieniu obywatelstwa)[6]. Aufgrund dieses Gesetzes konnte einem polnischen Staatsbürger, der sich im Ausland befand, die polnische Staatsbürgerschaft aberkannt werden, „sofern er sich länger als fünf Jahre nach Gründung des Polnischen Staats im Ausland aufgehalten hat“ oder „die Verbindung zum polnischen Staat verloren hat“[7]. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass sich die Ausbürgerung eines Ehemanns auf seine Ehefrau und die eines Vaters auf seine Kinder bis zum 18 Lebensjahr erstreckte, „sofern sich diese Personen im Ausland aufhalten und sofern sie im Ausbürgerungsurteil hinsichtlich der Entziehung der Staatsbürgerschat nicht ausgeschlossen wurden.“[8]
Die deutsche Seite protestierte daraufhin sofort auf diplomatischem Weg in Polen gegen dieses Gesetz. Doch die Einführung der neuen Bestimmungen erfolgte zögerlich. Der Beschluss der polnischen Regierung, die Pässe im Ausland lebender Polen mit einem Konsularstempel versehen lassen zu müssen, wurde erst ein halbes Jahr später, am 9. Oktober 1938, erlassen. Außerdem wurden die Konsuln angewiesen, die Pässe der Personen einzubehalten, denen die Staatsbürgerschaft entzogen werden sollte. Pässe ohne Stempel eines Konsulats liefen automatisch am 30. Oktober ab.[9] Die Deutschen fürchteten damals, dass sie Juden alsbald nirgendwohin mehr abschieben könnten, zumal damals auch andere Staaten ihre Grenzen für Juden schlossen.
[1] K. Dressel, N. Wegt, An diesem Tag verloren wir alles, was wir gehabt haben, [in:] Ausgewiesen! Berlin, 28.10.1938. Die Geschichte der „Polenaktion“, herausgegeben von Alina Bothe und Gertrud Pickhan, Berlin 2018, S.185.
[2] Michael Wildt, „Volksgemeinschaft“ als Selbstermächtigung. Soziale Praxis und Gewalt, [in:] Hitler und die Deutschen. Volksgemeinschaft und Verbrechen, Berlin 2010.
[3] Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, [auf:] LeMo Lebendiges Museum Online, https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung.html
[4] Miriam Rürup, Wie aus Deutschen Juden wurden, [in:] Ausgewiesen!..., S. 53.
[5] Gertrud Pickhan, Generalprobe für die Deportation, [auf:] Tagesspiegel.de, 24.10.2013.
[7] Ustawa o pozbawieniu obywatelstwa [Gesetz über die Entziehung der Staatsbürgerschaft] vom 31. März 1938, Artikel 1b.
[8] Ebenda, Artikel 3.1.
[9] Jerzy Tomaszewski, Przystanek Zbąszyń, [in:] Izabela Skórzyńska, Wojciech Olejniczak (Red.), Do zobaczenia za rok w Jerozolimie. Deportacje polskich Żydów w 1938 roku z Niemiec do Zbąszynia, (zweisprachige Ausgabe: polnisch-englisch), Fundacja TRES, Zbąszyń - Poznań 2012, S. 73.